19-02-2011, 08:18
"Der Gesetzgeber habe im Unterhaltsrecht aus guten Gründen an die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung angeknüpft, das müsse auch Maßstab für die Gerichte sein."
Genau, deshalb habe ich damals nach der Trennung sofort aufgehört zu arbeiten.
Wurde als arbeitsloser geschieden.
Das hat sich später dann immer als vorteilhaft herausgestellt.
Genau, deshalb habe ich damals nach der Trennung sofort aufgehört zu arbeiten.
Wurde als arbeitsloser geschieden.
Das hat sich später dann immer als vorteilhaft herausgestellt.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !