19-02-2011, 09:22
Nachtrag: Was ich heute Nacht ganz überlesen habe ist der Umstand der einstweiligen Anordnung. Dann kann allerdings doch Eile geboten sein. Also vergiss den Unsinn mit der ZV, den ich da geschrieben habe. Montag gleich bei Gericht anrufen, Konto schließen, leer räumen oder was auch immer und 14 Tage Zeit rausholen. Ob der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO greift weiß ich an der Stelle nicht.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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