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Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
#4
OK:

Er hat einen Anspruch auf das Briefgeheimnis. Das betrifft jegliche Post die ausschließlich an seinen eigenen Namen adressiert ist. Ein Eheverhältnis hebt diesen Anspruch nicht auf und ein Verstoß kann im Ergebnis zu einer rechtlichen Würdigung führen.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von vorsichtiger - 19-02-2011, 10:29
RE: Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt? - von Dzombo - 19-02-2011, 13:25

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