19-02-2011, 11:35
(19-02-2011, 11:31)blue schrieb:(19-02-2011, 11:28)Daniel.M schrieb: Kann also RA Kindesmutter damit sofort los legen ohne irgend etwas zu benatragen ?Mit der einstweiligen Anordnung wird sie in kürzester Zeit den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" bekommen.
und davor bekomme ich keine Info ?
Also ich merke es nur wenn auf einmal mein Konto leer ist oder ich kaum noch Gehalt bekomme ?
Oder bekomme ich vorher ein Schreiben wo drin steht Herr...... wenn sie nicht Betrag so und so bezahlen holen wir das Geld vom Gehalt ?