19-02-2011, 11:38
Ich verstehe den Wink von @thegripp so, das du @csl das JA aufforderst die Vaterschaft
festzustellen. Somit hast Du Ihm gegenüber einen Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung
des von Dir geleisteten Kindesunterhalt.
festzustellen. Somit hast Du Ihm gegenüber einen Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung
des von Dir geleisteten Kindesunterhalt.