19-02-2011, 12:19
Mit der Tante vom Jugendamt will ich nichts zu tun haben. Kommentar: "Finden sie sich doch damit ab, dass sie ein Kind haben."
KM sollte dem Test zustimmen, tat sie aber nicht. also sollte das Gericht an ihrer Stelle die Zustimmung geben. Tut das Gericht aber auch nicht ohne weiteres sondern setzt einen Verhandlungstermin in der Sache an.
Der Schadenersatzanspruch gegen den leiblichen Vater besteht nur nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft. Und das Thema hab ich auch schon bis zum OLG durch :-(
KM sollte dem Test zustimmen, tat sie aber nicht. also sollte das Gericht an ihrer Stelle die Zustimmung geben. Tut das Gericht aber auch nicht ohne weiteres sondern setzt einen Verhandlungstermin in der Sache an.
Der Schadenersatzanspruch gegen den leiblichen Vater besteht nur nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft. Und das Thema hab ich auch schon bis zum OLG durch :-(