19-02-2011, 12:39
Als Nachweis dafür, dass Du freiwillig immer wieder mehr Unterhalt gezahlt hast, würde m.E. die Vorlage von Bankauszügen reichen, die jeweils mind. fünf Zahlungen vor und fünf Zahlungen nach einer von Dir veranlassten höheren Unterhaltsleistung nachweisen.
Wenn dann dazu erklärt wird, dass der Wunsch der Km nach einer Anhebung des Betrages nach telefonischer Bitte erfolgte, dürfte dies als Beweis sogar vor Gericht ausreichend sein.
Wenn dann dazu erklärt wird, dass der Wunsch der Km nach einer Anhebung des Betrages nach telefonischer Bitte erfolgte, dürfte dies als Beweis sogar vor Gericht ausreichend sein.