19-02-2011, 15:55
@csl...
Ich bin kein Kostenprofi. Das mit der Forderung Dir gegenüber könnte aber deshalb sein, weil Du rechtlicher Vater besagten Kindes bist,das wiederum verklagt wurde und sich die Prozesskosten nicht leisten kann. Und da es ja von seiner Mutter gesetzlich zur Klage vertreten wird und die sich wohl die Prozesskosten auch bloß nicht leisten kann, wendet sich die Anwältin eben an Dich als wie gesagt Teil zwei der Elternschaft.
Das ist glaube ähnlich der Kostenregelung nach 1360 BGB, da wohl 1360a BGB. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Also unter Vorbehalt versucht zu erklären.
Dass Du keine Auskünfte zur Sache bekommst, könnte daran liegen, dass Du ja irgendwie zur Klagegegnerschaft gehörst, wenn der verstorbene Opa (tut mir leid) eben dein Vater war.
Ich bin kein Kostenprofi. Das mit der Forderung Dir gegenüber könnte aber deshalb sein, weil Du rechtlicher Vater besagten Kindes bist,das wiederum verklagt wurde und sich die Prozesskosten nicht leisten kann. Und da es ja von seiner Mutter gesetzlich zur Klage vertreten wird und die sich wohl die Prozesskosten auch bloß nicht leisten kann, wendet sich die Anwältin eben an Dich als wie gesagt Teil zwei der Elternschaft.
Das ist glaube ähnlich der Kostenregelung nach 1360 BGB, da wohl 1360a BGB. Bin mir da aber nicht ganz sicher. Also unter Vorbehalt versucht zu erklären.
Dass Du keine Auskünfte zur Sache bekommst, könnte daran liegen, dass Du ja irgendwie zur Klagegegnerschaft gehörst, wenn der verstorbene Opa (tut mir leid) eben dein Vater war.