20-02-2011, 20:27
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: die Pet, ihre Herleitung, Begründungen und utopische Erwartungen wirken auf mich abenteuerlich..
Könnte es sein, dass das Unverständnis daher kommt, dass man sich mit der Systematik der zitierten Paragrafen nicht auseinandergesetzt hat?
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Von DT, über Meldegesetz, Wohn-Parität, Kind ohne Elternteile, über Doppelresidenz zur 'gemeinsamen' Sorge... vielleicht noch Wettervorhersage und Milchpreis mit dazu... einmal durchgequirlt.
Was willst Du uns damit sagen? Man(n) sollte darauf vertrauen, dass ihm vor Gericht Recht gegeben wird? Oder dass der Gesetzgeber in den, sagen wir, nächsten zwei Jahren ein Erbarmen mit den Scheidungskindern hat und die Gesetze so ändert, dass für die Kinder ein Optimum entsteht?
Wie naiv eine solche Vorstellung ist, lehrt uns ein Anwalt durch die Übersetzung eines BGH-Leidsatzes
"Ob bei fehlendem Geschwurbel eine Herabsetzung des Geschwürbelchens nach dem allergrößten Geschwurbel auf ein nicht ganz so großes Geschwurbel in Betracht kommt, ist gem § 1578 b Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege einer umfassenden Billigkeitsabwägung zu bestimmen, die dem Tatrichter obliegt. Der hat unter Zuhilfenahme von Hühnerblut, Kaffeesatz und Gänseknochen unter Beachtung der zwischen den Komponenten bestehenden Beziehungen, so vorhanden, oder auch nicht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, wobei offen bleiben kann, wie groß sein Wissen sein muss und wie abgehärtet sein Gewissen sein darf, denn das ist Wurst: Die Nichtzulassungsbeschwerde gibt es nämlich bis auf Weiteres nicht mehr, und Ihr könnt nichts gegen unsere glorreiche Rechtsprechung tun. Ätsch."
Die jüngste Entscheidung des BVerfG 1 BvR 918/10 und der Fall Zaunegger hat uns gelehrt, dass auch das BVerfG die Gesetze so interpretiert wie es will: "Diskriminierung gibt es nicht, wenn wir sie nicht sehen".
Hast Du den Eindruck, dass Du mit Hilfe dieser Justiz etwas ändern wirst? Hast Du den Eindruck, dass es den Kindern jemals besser gehen wird, wenn wir die Juristen und die Professionen entscheiden lassen?
Warum versuchst Du Dich nicht von eingefahrene Pfade zu trennen und etwas Neues versuchen? Sollte es gelingen, würden sich die Kinder
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: .. vor Lachen den karnevalistischen Bauch halten ...weil sie endlich eine Juristen- und Professionen-freie Bude haben werden.
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Was soll das? Welche Größe ist in diesem 'Modell' von welcher abhängig oder bedingt diese?
Ganz einfach: Da hierzulande ein Behördenwisch mehr taugt als die Unterhaltsvereinbarung mit Deiner Ex, melde doch den zweiten Hauptwohnsitz Deiner Kinder bei Dir.
Aus 1612a, BGB, folgt dann, dass kein Unterhalt mehr fliesst. Punkt!
Streitwert gleich Null! Kein Anwalt würde sich für das Lösen der Probleme einer derart "bescheuerten" Familie mehr kümmern.
Also:
a) Hauptwohnsitz der Kinder bei beiden Eltern
b) Kein Unterhalt aus 1612a BGB
c) kein Jurist hat noch Interesse an den Fall
d) Ein Streitgrund weniger
Das wäre doch ein willkommener Anlass für die guten Eltern, ihr eigenes Kriegsbeil zu begraben und selbst an die Lösung ihrer Probleme heranzugehen, oder?
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Versteh mich nicht falsch, Michael, ich bin ein beinharter Verfechter von eS beider Eltern, auch von Doppelresidenz und Gleichheitsgrundsätzen, von Schutz meiner Familie und ihres Zusammenlebens usw.
Das hier wirkt auf mich wenig zielführend.
Da versteh ich Dich aber nicht mehr! Wer weiss, dass es einen Hauptmann von Köpenick gegeben hat, der weiss ganz genau, wie der Hase läuft. Versuche Dich mal bitte mit der aufgezeigten Systematik der Gesetze in Ruhe zu befassen und sage mir dann bitte, ob es nicht ein gangbarer Weg wäre.
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Das 'Bollwerk' sollte von Vätern beeindruckt sein können ....
Das 'Bollwerk' wird dagegen stänkern, da es wahrscheinlich nicht mag, dass der Streitwert auf Null sinkt und die Eltern ihre Probleme selbst lösen.
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Ich halte von Petitionen in userer Vätersache nicht allzu viel.
Schon die geringe Zahl der zu erwartenden Zeichner wirkt kontraproduktiv. "503 Unterschriften, die Hälfte aus Mitleid. Na ja, so wild kann das nicht sein..." Immer wieder gehört und gelesen zu früheren vergleichbaren Pets.
a)Die Zeit, die ich jetzt verwendet habe, um Dir zu antworten, sehe ich als Werbung für mindestens einen weiteren Unterzeichner.
b) Die Zeit, die Du dazu verwendet hast, geht der Solidaritäts-Aktion verloren
Wenn alle so denken und handeln würden, wie unter a) würden wir eine immer größere "Welle" erzeugen. Da uns das Instrument des Volksentscheides noch fehlt, sind die öffentlichen Petitionen die einzige Möglichkeit um auf Bundesebene Solidarität zu zeigen und etwas zu bewegen.
Ob die Petition tatsächlich umgesetzt wird, ist zwar nicht zweitrangig, aber viel wichtiger ist die Schaffung einer Solidarität unter den Getroffenen.
(20-02-2011, 15:41)Profiler schrieb: Ich kann mich von Form und Inhalt her für diese Pet nicht richtig erwärmen.
Selbstverständlich respektiere ich, wenn andere das anders sehen.
Aus dem oben Gesagten, würde es mich freuen, wenn Du Deine Haltung überdenkst und Dich solidarisch zeigst.
Danke im Namen unserer Kinder und ihrer Kindeskinder.