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Aufruf zur Mitz. einer Petit: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt
#5
(20-02-2011, 23:37)beppo schrieb: Also ausgerechnet den irrlichternden Kobold B. zum Zeugen für die Interessen der Väter zu benennen ist schon interessant.
Der schießt zwar auch gerne auf den BGH, nur aus einer völlig anderen Richtung.

Ich fand seine Formulierung sehr lustig. Ich finde sie beschreibt sehr treffend, die "Despektierlichkeit einiger Richter gegenüber anzuwendenden Gesetzen".

Damit spart man sich seitenlange Erläuterungen über z. B. die Tatsache, dass der BGH und das BVerfG durch ständiges Ignorieren des Prinzips der Eigenverantwortung aus §1569 BGB die (zumindest wirtschaftliche) Polygamie eingeführt haben.

Man mache sich die Folgen dieser Rechtsprechung mal klar. Der BGH selbst behauptet ja, dass: „Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt neben der Gesetzesänderung auch eine Änderung der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung sowohl bei Urteilen als auch bei Vergleichen einen Abänderungsgrund dar ..“ (Rn 22, BGH, XII ZR 65/09).

D. h. im Klartext, dass jeder gegen jeden klagen kann, weil sich ja die "gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" ja jederzeit ändern kann.

Damit ist jede Verweigerung der PKH-Vergabe nicht rechtens, denn die Aussicht auf Erfolg kann man erst in der dritten Instanz herausfinden, da der BGH ja seine "gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" jederzeit ändern kann!!!

Mit anderen Worten, der BGH erlaubt jedem Streithansel vor Gericht zu ziehen, in der vagen Hoffnung, dass er vor dem BGH "Recht" bekommen könnte.

Gerade im Familienrecht ist diese Haltung katastrophal, insbesondere für die Kinder. Statt Rechtsicherheit und klare Regeln, werden die Familien und ihre Kinder von den Gemütsänderungen einiger Richter geplagt. Das sind die Folgen der dämlichen "Einzelfallgerechtigkeit", für die Frau Schwab bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes gelobt wurde.

Daher sind mir persönlich Verwaltungsakte, wie z. B. die Vergabe eines doppelten Hauptwohnsitzes lieber, da sie für klare Verhältnisse sorgen und die Juristen aussen vor halten. Man(n) ist dann nicht mehr auf die Änderung der "gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung" angewiesen.
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RE: Aufruf zur Mitz. einer Petit: Gem. Sorger. = Wechselmodell = kein Unterhalt - von Michael Baleanu - 21-02-2011, 07:00

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