21-02-2011, 15:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2011, 15:33 von Camper1955.)
Nun muss ich noch etwas anfügen. Angefangen hat das Ganze ja mit einem Strafbefehl, wenn man dagegen Einspruch erhebt, kommt es zur Hauptverhandlung. Und so habe ich, damals ohne Anwalt, meinen Einspruch begründet. Hervorhebungen sind wieder von mir.
Zitatanfang:
23. November 2008
Aktenzeichen Cs 101 Js 115166/08
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannten Aktenzeichen erhebe ich fristgemäß
Einspruch
und begründe diesen wie folgt:
1.) Ich verweise auf das Aktenzeichen Cs 203 Js 126368/04. Der Strafbefehl der mir jetzt zugegangen ist spielt im zeitlichen Rahmen auch in diesem Verfahren eine Rolle und endete mit einer endgültigen Einstellung des Verfahrens durch das Gericht.
2.) Das Aktenzeichen 4 F 2030/00 ist nicht das Aktenzeichen, das mit einem Vergleich endete. Es ging in die 2. Instanz zum OLG. Dieses Aktenzeichen lautet: 4 UF 427/02. Dieser Vergleich kam durch Nötigung von Seiten eines der Beisitzer zustande.
Als Zeugen hierfür benenne ich:
XXXXXX, damals Vorsitzender des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Beisitzer des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Beisitzer des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Rechtsvertreter Der Gegenpartei
XXXXXX, damals Rechtsvertreterin meiner Wenigkeit
XXXXXX, damals Rechtsvertreter meiner Wenigkeit
3.) Wurde meines Wissens nach in den Monaten 01/2006 bis 04/2006 mein Gehalt gepfändet und der gepfändete Betrag an die Anzeigeerstatterin bzw. deren gesetzlicher Vertreterin überwiesen.
Als Zeugin hierfür benenne ich:
Frau XXXX, ladungsfähige Adresse XXXXXXXXXX, XXXXXXX. Abteilung Lohnbuchhaltung.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass mir, soviel ich weiß, die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung nach dem § 170 StGB nachweisen muss, wenn ein Strafbefehl oder ein Urteil erfolgen soll. Den Beweis dafür hat die Staatsanwaltschaft in keinster Weise erbracht. Ich möchte die Staatsanwaltschaft an das Legalitätsprinzip in einem Strafverfahren erinnern.
Um mich auf die anstehende Hauptverhandlung gründlich vorbereiten zu können, bitte ich um Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
Zitatende:
Zitatanfang:
23. November 2008
Aktenzeichen Cs 101 Js 115166/08
Sehr geehrte Damen und Herren,
in oben genannten Aktenzeichen erhebe ich fristgemäß
Einspruch
und begründe diesen wie folgt:
1.) Ich verweise auf das Aktenzeichen Cs 203 Js 126368/04. Der Strafbefehl der mir jetzt zugegangen ist spielt im zeitlichen Rahmen auch in diesem Verfahren eine Rolle und endete mit einer endgültigen Einstellung des Verfahrens durch das Gericht.
2.) Das Aktenzeichen 4 F 2030/00 ist nicht das Aktenzeichen, das mit einem Vergleich endete. Es ging in die 2. Instanz zum OLG. Dieses Aktenzeichen lautet: 4 UF 427/02. Dieser Vergleich kam durch Nötigung von Seiten eines der Beisitzer zustande.
Als Zeugen hierfür benenne ich:
XXXXXX, damals Vorsitzender des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Beisitzer des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Beisitzer des 4. Zivilsenates des OLG München
XXXXXX, damals Rechtsvertreter Der Gegenpartei
XXXXXX, damals Rechtsvertreterin meiner Wenigkeit
XXXXXX, damals Rechtsvertreter meiner Wenigkeit
3.) Wurde meines Wissens nach in den Monaten 01/2006 bis 04/2006 mein Gehalt gepfändet und der gepfändete Betrag an die Anzeigeerstatterin bzw. deren gesetzlicher Vertreterin überwiesen.
Als Zeugin hierfür benenne ich:
Frau XXXX, ladungsfähige Adresse XXXXXXXXXX, XXXXXXX. Abteilung Lohnbuchhaltung.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass mir, soviel ich weiß, die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Unterhaltspflichtverletzung nach dem § 170 StGB nachweisen muss, wenn ein Strafbefehl oder ein Urteil erfolgen soll. Den Beweis dafür hat die Staatsanwaltschaft in keinster Weise erbracht. Ich möchte die Staatsanwaltschaft an das Legalitätsprinzip in einem Strafverfahren erinnern.
Um mich auf die anstehende Hauptverhandlung gründlich vorbereiten zu können, bitte ich um Akteneinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
Zitatende:
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.