21-02-2011, 18:28
(21-02-2011, 17:57)Camper1955 schrieb: 5. Muss man Zeugengeld für mindestens 5 Personen aufwenden, wenn mein Antrag durchgeht, dann sind es 14 Personen.
Wenigstens fährt die Richterschaft samt Equipage nicht in die Schweiz, um dort unbekannte Zeugen zu vernehmen :-) Kann ja passieren, vielleicht warst du da mal auf einem Campingplatz, ein Zeuge hat dich gesehen und meinte du hättest so ausgesehen wie wenn du Unterhalt bezahlen hättest können.