Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert (Urteil vom 16.12.2010, Az. VI R 43/10):
Eheleute können künstliche Befruchtungen (hier: 21.345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation) als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen, wenn der Mann krankheitsbedingt keine Kinder zeugen kann.
Solch ein Schritt diente nach bisheriger Rechtslage nicht der Heilung oder Linderung einer Krankheit. Daran halte das Gericht nun nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.
http://www.welt.de/finanzen/steuern-rech...tzbar.html
Auch die Justiz meint: Deutschland braucht Kinder - um jeden Preis.
Eheleute können künstliche Befruchtungen (hier: 21.345 Euro für eine In-vitro-Fertilisation) als "außergewöhnliche Belastungen" von der Steuer absetzen, wenn der Mann krankheitsbedingt keine Kinder zeugen kann.
Solch ein Schritt diente nach bisheriger Rechtslage nicht der Heilung oder Linderung einer Krankheit. Daran halte das Gericht nun nicht mehr fest. Die Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen sei eine medizinische Maßnahme, weil sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze, heißt es in dem Urteil.
http://www.welt.de/finanzen/steuern-rech...tzbar.html
Auch die Justiz meint: Deutschland braucht Kinder - um jeden Preis.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.