(23-02-2011, 19:21)p schrieb:Damit hat er aber noch kein Sorgerecht - bislang.(23-02-2011, 18:40)Profiler schrieb: Spezial- und Extremfälle mal ausgeblendet, wie müßte/könnte eine Gesetzesneufassung aussehen, um den Mann möglichst früh zum Vater zu machen?
Zur Geburt wird er wohl nicht kommen können, denn die Vaterschaft lässt sich vorgeburtlich nicht nachweisen und somit auch nicht erzwingen - auch wenn wie bei Kachelmann wieder gesehen fehlende Beweise vor Gericht keine Rolle mehr spielen :-)
Nach der Geburt kann er den üblichen Weg gehen, Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung einklagen. Mit Rechtskraft der Vaterschaft müsste dann auch die Rechtskraft für gemeinsame Sorge verbunden sein.
Wo also wie ansetzen?
Die Väter-Forderung, Sorgerecht ab Geburt, ist bei Zwist nicht leicht umsetzbar. Wenn sich Eltern einig sind, dann war und ist das alles kein Problem. Aber...
Denkbar wäre z.B. , daß mit der ohnehin durchgefühten Blutgruppenbestimmung des Kindes nach der Geburt gleich ein Genpaß des Kindes angelegt wird. Hat viele Vorteile und kostet so gut wie nix. Ein potenzieller Vater könnte das schon vor der Geburt tun. Bei der Geburt wird das Material nur noch in geeigneter Weise verglichen und die biol. Vaterschaft steht ruckzuck fest