23-02-2011, 20:02
- Feststellung Schwangerschaft
- anlegen Elternpass statt NUR Mütterpass-> Eintragung der Eltern
- Mutter UND Vater als Eltern gemeinsam aktiv im Verlauf der Schwangerschaft und Dokumentation dazu z. Bsp. im Elternbuch
Kein nachweislicher Streit bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes-> ergo Nachweis des Vaters, sich sorgen zu wollen, somit erbracht, ergo Widerspruch der Mutter unnötig-> gemeines Sorgerecht von Geburt an..
Kann man so sehen, muss man aber nicht.
- anlegen Elternpass statt NUR Mütterpass-> Eintragung der Eltern
- Mutter UND Vater als Eltern gemeinsam aktiv im Verlauf der Schwangerschaft und Dokumentation dazu z. Bsp. im Elternbuch
Kein nachweislicher Streit bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes-> ergo Nachweis des Vaters, sich sorgen zu wollen, somit erbracht, ergo Widerspruch der Mutter unnötig-> gemeines Sorgerecht von Geburt an..
Kann man so sehen, muss man aber nicht.