23-02-2011, 21:22
Es geht Grundsätzlich mal das ganze Recht zu vereinfachen.
Und ähnlich wie eine Software Anwendungsrichtlinien nach
dem o.a. genannten Beispiel von mir.
Die ersten drei Tests verstehe ich als ausreichend um zu wissen mit wem man in die Kiste geht,
und dienen dem Kindeswohl.
Und das mit dem Verweigerervater finde ich auch gut.
Und ähnlich wie eine Software Anwendungsrichtlinien nach
dem o.a. genannten Beispiel von mir.
Die ersten drei Tests verstehe ich als ausreichend um zu wissen mit wem man in die Kiste geht,
und dienen dem Kindeswohl.
Und das mit dem Verweigerervater finde ich auch gut.