24-02-2011, 10:55
"Statt aktivem Tun bestehe die Misshandlung im Unterlassen" hiess in Fürth vom Richter. Aha, wenn das eine Betreuungspflichtverletzerin aus dem Gefängnis holt, deren Kind fast gestorben wäre, dann sollten das Väter bei Unterhaltspflichtverletzung doch auch dem Richter sagen, damit sie wieder den ganzen Tag vor dem Computer sitzen können.