24-02-2011, 11:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2011, 11:45 von Camper1955.)
(24-02-2011, 10:37)-PAPA_ schrieb: Kosten für Anwälte, Gerichtskosten, Gutachter etc. sind grundsätzlich von der Partei zu übernehmen,
die diese zu Unrecht verursacht.
Denn machen wir uns doch nichts vor, selbst die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist eine Gefährdung des Kindeswohles. Oder woher kommt ein Teil der Staatsverschuldung?
VKH (Verfahrenskostenhilfe) früher PKH (Prozesskostenhilfe) gibt es schon lange nicht mehr so freizügig, wie bisher.
Mittlerweile hat sich die Rechtsprechung ja, zumindest teilweise, gedreht.
Ein Heizung- und Lüftungsbauer braucht nicht noch einen Zusatzjob machen, um Mindestunterhalt unter allen Umständen leisten zu können. Er muss sich auch nicht von Brandenburg aus in Bayern bewerben, weil er hier vielleicht mehr verdienen könnte.
Eine KM muss nun schon beweisen können, dass sich ein Arbeitsloser nicht bewirbt, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Sie muss also entsprechende Stellenangebote vorweisen können. Kann sie das nicht, gibt es für das Kind auch keinen VKH mehr, da ihre Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Wenn Kind verliert, ist Mama dran zu zahlen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.