26-02-2011, 22:07
(26-02-2011, 17:36)Bluter schrieb: Was mir zwar plausibel erschien und mich dennoch erschütterte, war die Empfehlung an das Familiengericht, den Umgang zwischen Kind und Vater bis auf Weiteres auszusetzen.Ich habe schon viel zusammengewürgtes gelesen - aber erst den Vater auszugrenzen, dabei gleichzeitig dem Kind ein "realistischeres Bild von ihm" zu geben und ihn dann für die Abnabelung wieder heranzuholen setzt wohl jeder ansonsten schon kranken Konstruktion noch die Krone auf.
Dies mit der Einschränkung, dem Kind ein realistischeres Bild vom Vater dergestalt zu vermitteln, dass das Kind weiterhin therapeutisch behandelt wird und der Vater zeitweilig aktiver Bestandteil dieser Therapie sein möge, um eine Annäherung zu ermöglichen.
Ansonsten wurde der nachhaltig ausgrenzenden Mutter geraten sich selbst in Therapie zu begeben, um die symbiotische Beziehung zur wiederum eigenen ausgrenzenden Mutter (also, Großmutter des Kindes mütterlicherseits) zu überwinden.
Über die eigene Abnabelung sei dann denkbar, den Weg für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes, unter Einbeziehung des dafür notwendigen Vaters zu ebnen.
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