26-02-2011, 23:25
Versteh ich nicht. Das hat doch mit Hausgemeinschaft nichts zu tun. Der Vater ist der Mutter nach §1615l BGB so oder so unterhaltspflichtig, egal ob er bei ihr oder nicht bei ihr wohnt. Die ARGE wird immer darauf verweisen und ggf. selbst versuchen, über einen Anspruchsübergang den Unterhalt geltend zu machen. Oder habe ich da irgendwas übersehen?