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Aufteilung Hausrat
#6
@blue
Das mit der schießwütingen Rattin wird nix.
3 Monate nach der Trennung wurde der Advokat der Ex aufgefordert, mit seiner Mandantin einen Termin abzustimmen, wann die -damals lt. beigefügter Liste- anteiligen Hausrats- und Haushaltsgegenstände abgeholt werden könnten.
Darauf kam die erste Behauptung, dass die von mir gekaufte Waschmaschine bereits defekt und von der Ex durch eine Neue ersetzt worden sei.
Der örtl. Händler konnte jedoch nur bestätigen, dass die von mir gekaufte Maschine noch vorhanden sei, weil er gerade ein Teil ersetzt hätte.
Als also das nicht mehr zog, erteilte mir der Advokat meiner Ex Haus- und Hofverbot, obwohl ich zu dem Zeitpunkt noch die Miete weiterzahlte.
Danach erfolgten noch weitere Aufforderungen zur Hausratsteilung, ohne Reaktion bzw. Ergebnis.
Wohl ahnend, dass ich irgendwann im Scheidungstermin über die von mir bereits gezahlten TU und KU nochmal gemolken werden würde, habe ich in der Auflistung des Hausrates und der Gegenstände sehr wohl erwähnt, dass mir zudem (leider nur) die hälftige Mietkaution, der hälftige Wert er Einbauküche und weiterer vom Vormieter übernommener Gegenstände gegen Abstand zusteht (immerhin ca. 5 TSD €). Diese will ich mit Nachzahlungen verrechnen.
Da meine Ex aber im letzten Jahr seit Juni vom Sozialamt neben meinen Zahlungen noch Geld erhalten hat, das sie natürlich bei ihren finanziellen Darstellungen "vergessen" hat, ist bereits die Sozialkasse an mich herangetreten und hat mich aufgefordert, keine zusätzlichen Zahlungen mehr an die Ex, sondern nur noch mit befreiender Wirkung an die Sozialkasse zu entrichten.
Clever wie der Strolch von Advokat der Ex glaubte zu sein, hat er ein paar Tage nach Rechtskraft des OLG Urteils mich via meinen Anwalt aufgefordert, nunmehr binnen fünf Tagen (einschl. Wochenende) den ausgeurteilten Betrag an ihn zu überweisen, sonst würde er pfänden.
An den ihm vorliegenden Erstattungsanspruch der Sozialkasse habe ich meien Anwalt nochmals hingewiesen, weil der das wohl wieder man vergessen hatte. (Die gegn. Anwaltsaufforderung zur Zahlung erhielt ich von meinem Anwalt via eMail, als ich wieder einmal im Ausland unterwegs war) Ich hätt ihm in den A.. treten können, aber er bewegt sich halt manchmal, wenn auch halbherzig.
Vorgestern habe ich ihn aufgefordert, dem gegn. Anwalt eine Frist zu setzen, bis zum Tag X zu bestätigen, dass ich am Tag Y meinen Hausrat abholen kann, weil mir an diesem Tag nicht nur ausreichend Helfer zur Verfügung stehen, sondern weil an diesem Tag auch mein Sohn bei mir zum Wochenende ist. Das würde ihm ersparen, zuzusehen, wie ich meinen Teil abhole. Er würde es nur bemerken, wenn ich hier bei meinen Eltern eintreffe, um die Dinge einzulagern, sonst würde die Ex wieder und wieder den Jungen aufhetzen und ihm (wie schon gehabt) erklären, dass der böse Papa nun ihm und seiner Mama alles wegnehmen würde.
Der gegn. Anwalt hielt das für nicht klug. Ich glaube inzwischen, dass auch er die Teilung des Hausrates in eine gebührenpflichtige Veranstaltung anlässlich oder nach dem Scheidungstermin steuern möchte, damit beide Anwälte auch noch ein schönes Stück Kuchen als Honorar abgreifen können.
Ich hatte vorgeschlagen, die Termine zu nennen, um im Verweigerungsfalle zumindest einen Antrag auf Erlass einer einstw. Anordnung stellen zu können, um die gegn. Seite ins Obligo zu bringen.
Mir ist schon klar, dass, je länger ich warte, der Wert der herauszugebenden Gegenstände nahe null tendiert oder gar nur noch für den Sperrmüll geeignet ist weil defekt.
Aber zumindest will ich dann eine Nutzungsentschädigung sowie die Verrechnung von Mietkaution, Küchenabstand (4 TSD) etc.
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Aufteilung Hausrat - von Terbeck - 26-02-2011, 17:26
RE: Aufteilung Hausrat - von blue - 26-02-2011, 20:30
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