27-02-2011, 14:40
@p...
Gesetzestext von § 1651i BGB ist klar.
Mutter und Vater bewohnen die gleiche Wohnung. Kind wird geboren. Sorgeerklärung noch vor der Geburt erledigt. Mutter und Vater somit tagtäglich in Kontakt mit dem gemeinsamen Kind. Pflege und Erziehung erledigen beide quasi zu gleichen Teilen. Kind im Übrigen auf den Vater angemeldet, siehe Haushaltbescheinigung. Was nun?
BU vom Vater an die Mutter, ja oder nein?
Gesetzestext von § 1651i BGB ist klar.
Mutter und Vater bewohnen die gleiche Wohnung. Kind wird geboren. Sorgeerklärung noch vor der Geburt erledigt. Mutter und Vater somit tagtäglich in Kontakt mit dem gemeinsamen Kind. Pflege und Erziehung erledigen beide quasi zu gleichen Teilen. Kind im Übrigen auf den Vater angemeldet, siehe Haushaltbescheinigung. Was nun?
BU vom Vater an die Mutter, ja oder nein?