27-02-2011, 20:10
(27-02-2011, 19:27)Skippie schrieb: Sie ist in der lage barunterhaltstechnisch das zu bewerkstelligen; leider entbindet mich das nicht von meiner Unterhaltspflicht !!!
Solange Du leistungsfähig bist wirst Du das sicher auch nicht abstreiten.
Aber momentan gilt halt § 1603 Abs. 1 BGB für Dich. Und der lautet:
Zitat:(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.