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Wolln wir ihn verpfeiffen ???
#9
(27-02-2011, 19:27)Skippie schrieb: Sie ist in der lage barunterhaltstechnisch das zu bewerkstelligen; leider entbindet mich das nicht von meiner Unterhaltspflicht !!!

Solange Du leistungsfähig bist wirst Du das sicher auch nicht abstreiten.

Aber momentan gilt halt § 1603 Abs. 1 BGB für Dich. Und der lautet:
Zitat:(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 27-02-2011, 16:20
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Petrus - 27-02-2011, 17:56
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 27-02-2011, 18:05
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 27-02-2011, 18:16
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 27-02-2011, 19:27
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Camper1955 - 27-02-2011, 20:10
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 27-02-2011, 20:38
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 28-02-2011, 01:35
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 28-02-2011, 21:45
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 01-03-2011, 10:54
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 01-03-2011, 11:56
RE: Wolln wir ihn verpfeiffen ??? - von Skippie - 01-03-2011, 14:26

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