28-02-2011, 07:23
(27-02-2011, 11:25)Camper1955 schrieb:(27-02-2011, 09:28)Heinrich schrieb: Was passiert wenn in solch einem Fall der zwangszahlende Partner von dem hilfebedürftigen Partner trennt? Wielange müßte er dann noch bezahlen?
Gruss
Heinrich
Hallo Heinrich . Im Urteil des Landgerichtes Augsburg zum Strafverfahren 5 St RR (II) 60/10 steht es.
und zwar so:
Für die Zeit vom 1.7.2007 bis 31.10.2007 wurde Ihm Arbeitslosengeld II versagt, weil seine zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Lebensgefährtin sich weigerte, ihre Einkünfte offen zu legen. Daraufhin nahm er sich eine eigene Wohnung und erhielt ab November 2007 811,17 €
lg
Camper
Danke! Dann brauch der Zahler ja nur seine hilfebedürftige Partnerin aus der Wohnung schmeißen! Dann muss das Amt halt doppelt zahlen: Wohnung und Stütze!!
Na, haben wir nicht tolle Gesetze in diesem Land?
Gruss
Heinrich