28-02-2011, 09:25
Beim privaten hantieren mit der Einwegspritze ist die Situation immer eindeutig: http://www.express.de/news/panorama/same...index.html
"Mit einer Kontaktanzeige hat ein lesbisches Paar im Dezember 2005 einen Samenspender gesucht – und gefunden.
Klaus Schröder wünschte sich ein Kind, ihm fehlte jedoch die passende Frau. Als der kleine David zweieinhalb war, gab es für Schröder jedoch eine böse Überraschung: Er sollte plötzlich Unterhalt zahlen." Natürlich muss er. Alle früheren Vereinbarung zwischen den Eltern sind ungültig.
Aber offenbar will er die Instanzen hochgehen: "Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da: Schon seit Jahren setzen sich Juristen und Mediziner dafür ein, das Gesetz für solche Fälle zu ändern. Bisher vergebens. Sollte Samenspender Schröder zum Unterhalt verdonnert werden, könnte sich sein Fall jedoch zum Musterfall entwickeln. Schröders Chancen stehen jedoch schlecht."
"Mit einer Kontaktanzeige hat ein lesbisches Paar im Dezember 2005 einen Samenspender gesucht – und gefunden.
Klaus Schröder wünschte sich ein Kind, ihm fehlte jedoch die passende Frau. Als der kleine David zweieinhalb war, gab es für Schröder jedoch eine böse Überraschung: Er sollte plötzlich Unterhalt zahlen." Natürlich muss er. Alle früheren Vereinbarung zwischen den Eltern sind ungültig.
Aber offenbar will er die Instanzen hochgehen: "Mit dieser Meinung steht er nicht alleine da: Schon seit Jahren setzen sich Juristen und Mediziner dafür ein, das Gesetz für solche Fälle zu ändern. Bisher vergebens. Sollte Samenspender Schröder zum Unterhalt verdonnert werden, könnte sich sein Fall jedoch zum Musterfall entwickeln. Schröders Chancen stehen jedoch schlecht."