28-02-2011, 14:12
So etwas ist kein Fall, der sich für ja oder nein eignet. Er liegt so genau auf der Grenzlinie zur Bedarfsgemeinschaft, dass dieselben Fakten einmal pro BGS und einmal contra BGS interpretiert werden können. Da hier aber offenbar Geld von Vater zu Mutter geflossen ist, wird dieses Geld immer den Bedarf der Mutter an die ARGE mindern. Die Story findet aber im Bereich des Sozialrechts und nicht des Unterhaltsrechts statt. Über eine Pflicht des Vaters zu irgendwelchen Leistungen wird keine Aussage gemacht.