01-03-2011, 09:48
(28-02-2011, 21:45)Skippie schrieb: Abgestottert in 2 Jahren !!! Geldstrafe muß man bezahlen !!!
Aber warum hast Du keinen Einspruch eingelegt? Dann wäre es zu einer Hauptverhandlung gekommen.
Oder war das bereits in der Hauptverhandlung, dass sie Dir die Geldstrafe aufgebrummt haben?
Berufung? Revision?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.