01-03-2011, 16:46
(01-03-2011, 16:30)Austriake schrieb: In allen Texten zum Trennungsunterhalt habe ich gelesen, dass die 12 Monate VOR der Trennung maßgeblich sind. Wieso verlangt jetzt das Familiengericht die Einkommensnachweise aus der Zeit WÄHREND der Trennung?
Das ist kein Gesetz, sondern steht so in den Unterhaltsleitlinien. Davon kann durchaus abgewichen werden und das wird es auch, vor allem wenn es dem Unterhaltsmaximierungsprinzip dient.
Normalerweise sind es die ehelichen Verhältnisse, die als Grundlage dienen. Wenn die Ex klarmachen kann, dass 2009 eine negative Ausnahme war, dann kann der Richter auch jederzeit eine andere Grundlage hernehmen.