01-03-2011, 21:39
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: "Berufsrechtlich eindeutig verboten ist aber, den Auftrag des Mandanten einfach zu ignorieren und zusammen mit dem anderen Verfahrensbeteiligten am Mandanten vorbei zu agieren, nur um eine kindeswohlgerechte Lösung zu erreichen. Dies stellt insbesondere die AnwältInnen immer wieder vor Probleme, die sich auch dem Kindeswohl verpflichtet fühlen."
Das Problem entsteht aber nur, wenn der Anwalt zur Übernahme des Mandats nicht nein sagen kann, wenn er etwas vertreten soll, was so bedenklich ist.