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Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem
#6
(01-03-2011, 23:26)lordsofmidnight schrieb:
(01-03-2011, 16:13)p schrieb: Wie kann man eigentlich einen Berufsstand nennen, dessen Geschäftsmodell auf Lüge, Hetze und Kindeswohlmissachtung basiert?

Hattest Du nicht mal "Robentäter" im Angebot?
Alternativ würde ich schlicht "Verbrecher" vorschlagen.

Moment mal.Ein Anwalt kann erzählen, soviel er will. Zu entscheiden haben andere.

Das sind für mich die wahren Straftäter, wenn man will, auch Verbrecher.

Ein Anwalt hat das Recht, vielleicht sogar die Pflicht, das Beste für seinen Mandanten raus zu holen. Der Mandant ist zweifellos das Kind. Aber die meisten Kinder, ja selbst viele Erwachsene stehen vor Gericht, wie der sprichwörtliche Ochs vor der Apotheke.

Wenn aber alles gewissenhaft vorgetragen wird, und die richterliche Entscheidungsfreiheit läßt zu dass §§ völlig anders gedeutet werden, als die Gesetzgebung meint, dann liegt es zuallererst an Richterinnen und Richtern.

Hier in Augsburg wurden die fiktiven Einkünfte schon lange außer Betrieb gesetzt, nachdem das BVerfG mehrmals entschieden hat, dass dieser § nur in Ausnahmefällen auf den barunterhaltspflichtigen anzuwenden ist.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem - von Camper1955 - 02-03-2011, 05:35
Schutzbehauptungen - von Gast1 - 02-03-2011, 09:19

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