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Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem
#9
Kindeswohl, Interessenwahrung des Mandanten ?
Grimm´s Märchen sind da glaubwürdiger, als die meisten Anwälte.
Kommt man zum ersten Mal in seiner Trennungsangelegenheit zu einem "ach so hochgelobten" Anwalt, wird dieser das Blaue vom Himmel versprechen, einen Zettel aus seiner Schublade (oder durch Zuruf zu seiner Schreibkraft um denselben bitten) und dieser Zettel nennt sich Vollmacht.
Damit hat der Anwalt die volle Macht über den Fortgang, damit auch die volle Macht auf Geld des Mandanten, weil er ja nur seine (?) Interessen vertritt.
Und was geschieht dann?
Der Herr Anwalt begibt sich in einen kollegialen Schriftverkehr mit seinem Gegenpart. Man argumentiert, bespricht sich wieder und schreibt Wünsche oder gar Forderungen nieder. Papier ist geduldig.
Und wenn es dann (wie in meinem Fall) darum geht, mal etwas forscher gegenüber dem JA oder gar dem Familiengericht aufzutreten, wird wieder pflaumenweich diskutiert, der Mandantenwunsch übersehen, weil man ja kompromissfähig bleiben will.
Im Termin zum Umgangsrecht vergaß mein "Advokat", dass es außer den Sommer- auch noch andere Ferien zu regeln gilt. Auf Nachfrage der Richterin reagierte er gar nicht. Hinterher meinte er, das würde sich ja automatisch ergeben und einspielen.
Im Dez. des vorletzten Jahres schrieb er seinen gegn. Kollegen an mit der Bitte, dessen Mandantin möge doch die Herausgabe des anteiligen Hausrates vornehmen. Antwort des Gegners: Haus- und Zutrittsverbot.
Ständiges Erinnern brachte noch drei butterweiche Briefchen, in denen höflich an den Herausgabewunsch erinnert wurde.
Meinem Advokaten deutlich erklärt, dass ich die Hausratsteilung möglichst vor dem Scheidungstermin erledigt sehen möchte, versuchte er einmal als schwierig zu begründen, weil ich dann ja eine eigene Wohnung nachweisen müsste für den Herausgabeanspruch. Blödsinn, bitte regeln Sie das vor der Scheidung, sonst wird wieder weiteres Honorar kassiert.
Angeblich hat er zwischenzeitlich dem gegn. Kollegen bereits 2 x die Hausratsliste übermittelt (keine Kopie für mich).
Gestern erhalte ich von ihm eine eMail mit der Information, dass der Scheidungstermin nun in 14 Tagen stattfindet und er beabsichtigt, in diesen Termin die Hausratsaufteilung einzubringen.
Was sagt man denn dazu ?
Interessenwahrung für den Mandanten ?
oder
Interessenwahrung ausschließlich für das eigene Bankkonto.

Ein Anwalt gewinnt immer, und wenn auch nur zu Lasten seines Mandanten.
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Nachrichten in diesem Thema
Schutzbehauptungen - von Gast1 - 02-03-2011, 09:19
RE: Anwälte: Wir wissen, dass wir Mist bauen, tun es aber trotzdem - von Terbeck - 02-03-2011, 09:57

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