02-03-2011, 10:00
(02-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: Kommt man zum ersten Mal in seiner Trennungsangelegenheit zu einem "ach so hochgelobten" Anwalt, wird dieser das Blaue vom Himmel versprechen, einen Zettel aus seiner Schublade (oder durch Zuruf zu seiner Schreibkraft um denselben bitten) und dieser Zettel nennt sich Vollmacht.
Und das, was dann folgt, nennt sich in anderen Bereichen Prostitution.