02-03-2011, 21:38
"In allen Beschlüssen des BVerG ist steht auch die Kanzlei, die Antrag auf Überprüfung gestellt hat."
Auf dieses Lotteriespiel würde ich mich nicht einlassen, es sei denn ich verfüge über eine derart gefüllte Kriegskasse, wie dies für die meisten Antrage bzw. die Honorare der dazugehörigen Anwälte notwendig ist.
Mir sind da die Leidensgenossen lieber, aus deren Schar sich positive Empfehlungen herauslesen lassen.