02-03-2011, 23:30
(02-03-2011, 23:16)Camper1955 schrieb: Es muss ja aber auch nicht derselbe Anwalt sein, wie das bei mir der Fall war. Vielleicht ist aber in der Kanzlei für Familienrecht auch ein Strafrechtler und umgekehrt.Wir reden anscheinend aneinander vorbei.
Was ich meine ist, dass im Strafrecht "Indizien" nicht ausreichen, welche im Familienrecht von Robenträgerin oder Robenträger ausreicht und dann interpretiert werden.
Nicht umsonst hatte der BGH in http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3955 ordentlich eins auf´s Maul bekommen!