03-03-2011, 08:18
(02-03-2011, 23:30)blue schrieb: Wir reden anscheinend aneinander vorbei.
Was ich meine ist, dass im Strafrecht "Indizien" nicht ausreichen, welche im Familienrecht von Robenträgerin oder Robenträger ausreicht und dann interpretiert werden.
Ich weis schon was Du meinst Blue.
Ich brauch einen Fachanwalt, der notfalls bereit ist, vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Nicht nur für Dich alleine, sondern auch für alle anderen in ähnlich gelagerten Fällen.
Mein Anwalt ist damals in seiner Eigenschaft als Anwalt für Familienrecht vors Bundesverfassungsgericht gezogen.
Er wäre aber auch bereit, mit mir in seiner Eigenschaft als Fachanwalt für Strafrecht vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, wenn es notwendig werden sollte.
Und genau das ist es doch, was wir wollen, Rechtssicherheit nicht nur für uns, sondern auch für alle anderen, ähnlich gelagerten Fälle.
Für mich ist mein Kampf gegen die Robenträger nicht nur ein Kampf für mich alleine, sondern für alle anderen in einer ähnlichen Situation.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.