03-03-2011, 10:54
Hallo,
ich habe eine heftige Niederlage beim Trennungsunterhalt erlitten Ich kann bei Bedarf mehr Details zu der Sache posten, aber erstmals möchte ich grundsätzlich fragen: wann lohnt sich der Gang zum OLG? Gibt es da generelle irgendwelche Regeln oder Wahrscheinlichkeiten, unabhängig von der jeweiligen Sache? Stimmt es, das die meisten Anträge abgewiesen werden, weil "sich an der Sache nichts geändert hat" (soll heißen, die 1. Instanz muss schon recht haben)?
Unabhängig von der Erfolgsaussicht des Vorhaben ist es für mich auch die Frage der Kosten - ich muss leider alles selbst bezahlen Entspricht der Streitwert für OLG dem "Urteilswert" der 1 Instanz? Kann es ungefähr stimmen, das wenn ich zu 15000€ verturteilt wurde, die 2. Instanz worst case mir ca. 5000 kosten wird?
ich habe eine heftige Niederlage beim Trennungsunterhalt erlitten Ich kann bei Bedarf mehr Details zu der Sache posten, aber erstmals möchte ich grundsätzlich fragen: wann lohnt sich der Gang zum OLG? Gibt es da generelle irgendwelche Regeln oder Wahrscheinlichkeiten, unabhängig von der jeweiligen Sache? Stimmt es, das die meisten Anträge abgewiesen werden, weil "sich an der Sache nichts geändert hat" (soll heißen, die 1. Instanz muss schon recht haben)?
Unabhängig von der Erfolgsaussicht des Vorhaben ist es für mich auch die Frage der Kosten - ich muss leider alles selbst bezahlen Entspricht der Streitwert für OLG dem "Urteilswert" der 1 Instanz? Kann es ungefähr stimmen, das wenn ich zu 15000€ verturteilt wurde, die 2. Instanz worst case mir ca. 5000 kosten wird?