03-03-2011, 13:21
(03-03-2011, 12:52)neuleben schrieb: Daraufhin hat er seine Berufsausbildung geschmissen.
Das macht ihn noch lange nicht unterhaltsberechtigt. Im Gegenteil, wenn seine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht hat er noch einen Restanspruch gegen die Eltern; wirft er jedoch hin hat er gar keinen mehr.
(03-03-2011, 12:53)vorsichtiger schrieb: wenn heute der nahezu unbeschränkte Zugriff auf Unterhaltspflichtige (Väter) erfolgt, die kaum bis keine Altersvorsorge mehr betreiben können, so ist der künftige zu erwartende Rückgriff auf das Kindesvermögen zur Eltern- / Vaterunterstützung eine bittersüße Rache...
So kann man es sehen, jedoch hatte das Kind nicht viel viel für seine später eingetretene Unterhaltspflicht. Die Rache trifft den Falschen. Es gibt wieder die übliche Stinkwanze, die Dank gesetzlicher Übervorteilung immer oben schwimmt: Die Ex.
Die durfte sich am eigenen und Kindesunterhalt vollfressen und damit den Vater ruinieren. Sie kann somit in einer Weise abräumen und abkassieren, dass der Vater später selber unterhaltsbedürftig wird. Damit kassiert sie zweimal indirekt. Sie selber sitzt immer auf der Abkassierseite und wird nicht pflichtig. Gerecht wäre es, wenn sie und die "Rechts"pflege als Schadensverursacher für die Folgen ihres Tuns herangezogen und bestraft werden würden. Verursacherprinzip, ganz einfach.