(03-03-2011, 13:21)p schrieb:Seine Ausbildungsvergütung hat ausgereicht, ich mußte seit Jahren keinerlei Unterhalt mehr zahlen.(03-03-2011, 12:52)neuleben schrieb: Daraufhin hat er seine Berufsausbildung geschmissen.
Das macht ihn noch lange nicht unterhaltsberechtigt. Im Gegenteil, wenn seine Ausbildungsvergütung nicht ausreicht hat er noch einen Restanspruch gegen die Eltern; wirft er jedoch hin hat er gar keinen mehr.
Er schmeißt im dritten Lehrjahr der I..............
Den Riestervertrag, den ich für ihn freiwillig eingerichtet habe, werde ich jetzt erstmal beitragsfrei stellen.
Bin ja gespannt wann er wieder auftaucht und wie es dann weiter geht.
Weil U25, wirds dann wohl ein Schreiben von der Arge geben.
(03-03-2011, 13:21)p schrieb: ......... Es gibt wieder die übliche Stinkwanze, die Dank gesetzlicher Übervorteilung immer oben schwimmt: Die Ex.
Ja, die liebe Ex, die war übrigens auch der Auslöser warum bei meiner Mutter alles verkauft wurde.
Vor einigen Jahren meinte sie: "Mein Exmann erbt einmal so viel und seine Zweitfrau verlebt dann womöglich alles und meine Kinder gehen dann leer aus.
Das war dann natürlich Wasser auf die Mühle meines Stiefvaters.
Statt selbst was auf die Beine zu stellen, um was vererben zu können, verteilt Ex das Geld anderer Leute nach ihren Vorstellungen.
Da fällt mir noch ein, da der jüngste Sohn 2 Jahre Berufsausbildung hinter sich hat und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, müßte er doch ein Jahr Arbeitslosengeldanspruch I haben richtig ?
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !