03-03-2011, 18:29
Nein. Es gibt bei der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten kein gemeinschaftliches Vermögen, solange sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Korrekt gesagt ist es eine Gütertrennung mit Zugewinnausgleichsanspruch bei Trennung.
Jeder verfügt über sein Vermögen allein.
Jeder verfügt über sein Vermögen allein.