(03-03-2011, 18:29)p schrieb: Nein. Es gibt bei der Zugewinngemeinschaft der Ehegatten kein gemeinschaftliches Vermögen, solange sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Korrekt gesagt ist es eine Gütertrennung mit Zugewinnausgleichsanspruch bei Trennung.
Jeder verfügt über sein Vermögen allein.
Das bedeutet als, wenn sich alles Barvermögen auf dem Konto meiner Frau befindet und ich keine Vollmacht habe, dann erben die Kinder nichts davon ?
Das kann ich so gar nicht glauben.......
Da greift dann dieser Pflichtteilergänzungsanspruch.....
Und wenn ich jeden Monat mein Gehalt seit 20 Jahren meiner Frau gebe, dann schmilzt das auch ordentlich ab.
OK, ich habs verstanden.
Aber sicherheitshalber doch alles mitnehmen, man weiß nie wie schnell die Gesetze hier geändert werden.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !