03-03-2011, 19:35
Du kannst du ja mal irgendein Buch dazu besorgen. Die ganze Materie hier aufzudröseln ist nicht möglich, dabei stolpert man über Auslassungen und Verallgemeinerungen und kommt von einem Problem zum nächsten.
Und nochmal: Geld eines Ehepartners bleibt Geld eines Ehepartners. Das erbt der überlebende Ehepartner, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte. Du darfst auch eine Kontovollmacht haben, entscheidend ist der Eigentümer des Kontos. Nur gemeinsame Konten gehören auch beiden gemeinsam.
So können Stiefkinder durchaus erben. Wenn zum Beispiel deine Frau stirbt, geht ihr Vermögen an dich. Stirbst du später, landet alles bei deinen Kindern. Oder dein Geld landet bei der Ex. Wenn du stirbst, erbt nämlich nicht deine Frau, sondern deine Kinder. Sind die minderjährig, kann die Ex ihre schmierigen Finger drauf halten. Stirbt ein Kind, was durchaus auch vorkommt, dann geht alles an die Ex. Der Kombinationen sind viele.
Und nochmal: Geld eines Ehepartners bleibt Geld eines Ehepartners. Das erbt der überlebende Ehepartner, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte. Du darfst auch eine Kontovollmacht haben, entscheidend ist der Eigentümer des Kontos. Nur gemeinsame Konten gehören auch beiden gemeinsam.
So können Stiefkinder durchaus erben. Wenn zum Beispiel deine Frau stirbt, geht ihr Vermögen an dich. Stirbst du später, landet alles bei deinen Kindern. Oder dein Geld landet bei der Ex. Wenn du stirbst, erbt nämlich nicht deine Frau, sondern deine Kinder. Sind die minderjährig, kann die Ex ihre schmierigen Finger drauf halten. Stirbt ein Kind, was durchaus auch vorkommt, dann geht alles an die Ex. Der Kombinationen sind viele.