04-03-2011, 12:10
"Solange die Höhe der Kindesunterhaltsbeträge auf eine Bereicherung der Ex hinausläuft und sie selber sowohl unberücksichtigt als auch unverpflichtet bleibt, ist sie die eigentliche Gewinnerin der väterlichen Erwerbsanstrengungen."
Und da liegt das große Problem.
TU plus KU und vielleicht noch ein dezentes ?? 400 ?? Euro Jöbchen bei einem nachsichtigen und toleranten Chef, was will die Ex denn mehr?
Warum wird eigentlich nicht der Begriff und Inhalt des Kindesunterhaltes gesetzlich definiert? Die Ex kassiert das Kindergeld und den Kindesunterhalt.
Beide Beträge zusammen genommen kann sie garantiert nicht für das Kind verbraten. da bleibt was hängen. Und da könnte der Gesetzgeber einen Rahmen einbauen, damit dem Kind später auch noch etwas bleibt. ( z.B. 10 Prozent Sparbuch-Zwang pro Monat und dazu Nachweis)
Und da liegt das große Problem.
TU plus KU und vielleicht noch ein dezentes ?? 400 ?? Euro Jöbchen bei einem nachsichtigen und toleranten Chef, was will die Ex denn mehr?
Warum wird eigentlich nicht der Begriff und Inhalt des Kindesunterhaltes gesetzlich definiert? Die Ex kassiert das Kindergeld und den Kindesunterhalt.
Beide Beträge zusammen genommen kann sie garantiert nicht für das Kind verbraten. da bleibt was hängen. Und da könnte der Gesetzgeber einen Rahmen einbauen, damit dem Kind später auch noch etwas bleibt. ( z.B. 10 Prozent Sparbuch-Zwang pro Monat und dazu Nachweis)