04-03-2011, 20:16
@PapaMarc
Warum nicht gleich die Rechtschutz-Versicherung bei der Sachlage um Deckungszusage bitten oder durch den Anwalt einholen lassen?
Für den Fall, dass die Rechtschutz über einen bekannten Vertreter abgeschlossen wurde, genügt doch auch ein Anruf bei diesem zur Prüfung des Sachverhaltes. Warum denn dann mit Geld in Vorlage treten.
Und bei einer ordentlichen Deckungszusage wird der Anwalt mit größter Freude der Fledermäusin in ihr Gesäß und auf die Füße treten.
Warum nicht gleich die Rechtschutz-Versicherung bei der Sachlage um Deckungszusage bitten oder durch den Anwalt einholen lassen?
Für den Fall, dass die Rechtschutz über einen bekannten Vertreter abgeschlossen wurde, genügt doch auch ein Anruf bei diesem zur Prüfung des Sachverhaltes. Warum denn dann mit Geld in Vorlage treten.
Und bei einer ordentlichen Deckungszusage wird der Anwalt mit größter Freude der Fledermäusin in ihr Gesäß und auf die Füße treten.