05-03-2011, 14:59
(04-02-2011, 20:44)p schrieb: Hier lügt der Staat nicht. § 850d ZPO sagt ausdrücklich, dass die Pfändungstabelle generell nicht gilt, wenn es um Unterhalt geht, auch wenn es nur Enkel- oder Elternunterhalt ist.
Ich muss dieses Thema rausholen, weil evtl. auch mich aktuell.
Welche Pfändungstabelle meinst Du hier? Die aus §850c, in Zahlen ?
Gilt sie also nicht bei Pfändungen der alten TU-Schulden? Was gilt denn dann?