05-03-2011, 20:36
Nein; 0 €; seit Anfang des Jahres gibt es keinen Pfändungsschutz mehr;
nur noch das Pfändungsschutzkonto. Der Pfändungsgrenze wird vom Gericht
festgelegt. Bei Unterhaltsschulden gilt offiziell keine Grenze; 0.
In der Praxis läßt man Dir das absolute Existenzminimum; so um die 450;
so hat es mir der Genosse vom Amtsgericht erklärt.
Und was willst Du mit 450 €; reicht wohl nicht einmal für´s Wohnen
Etwas anderes habe ich von einer Diktatur mit Willkürrecht nicht erwartet...;
das Pfändungsschutzkonto ist so wertvoll wie das Wechselrecht in der Kranken-
versicherung; nur brauchbar als Übergang.......alles was ich in 46 Jahren lernte,
hat mein Prozeß auf den Kopf gestellt; eigentlich Nonsens
nur noch das Pfändungsschutzkonto. Der Pfändungsgrenze wird vom Gericht
festgelegt. Bei Unterhaltsschulden gilt offiziell keine Grenze; 0.
In der Praxis läßt man Dir das absolute Existenzminimum; so um die 450;
so hat es mir der Genosse vom Amtsgericht erklärt.
Und was willst Du mit 450 €; reicht wohl nicht einmal für´s Wohnen
Etwas anderes habe ich von einer Diktatur mit Willkürrecht nicht erwartet...;
das Pfändungsschutzkonto ist so wertvoll wie das Wechselrecht in der Kranken-
versicherung; nur brauchbar als Übergang.......alles was ich in 46 Jahren lernte,
hat mein Prozeß auf den Kopf gestellt; eigentlich Nonsens