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OLG Koblenz Az: 2 Ss 184/10 Unterhaltspflichtverletzung § 170 StGB vom 3.11.2010
#5
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...90108.html vom 8.1.2009

Hier sollte in den Urteilen der Vorinstanzen unter anderem Schmerzens- und Verletztengeldgeld zur Deckung des Kindesunterhaltes heran gezogen werden.

Auch von Schmerzens- und Verletztengeld sind zunächst einmal krankheitsbedingte Mehrkosten abzuziehen.

Auch hier wieder eine vollkommen undurchsichtige Berechnung der einzelnen Tatzeiträume.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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