06-03-2011, 19:16
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...90108.html vom 8.1.2009
Hier sollte in den Urteilen der Vorinstanzen unter anderem Schmerzens- und Verletztengeldgeld zur Deckung des Kindesunterhaltes heran gezogen werden.
Auch von Schmerzens- und Verletztengeld sind zunächst einmal krankheitsbedingte Mehrkosten abzuziehen.
Auch hier wieder eine vollkommen undurchsichtige Berechnung der einzelnen Tatzeiträume.
Hier sollte in den Urteilen der Vorinstanzen unter anderem Schmerzens- und Verletztengeldgeld zur Deckung des Kindesunterhaltes heran gezogen werden.
Auch von Schmerzens- und Verletztengeld sind zunächst einmal krankheitsbedingte Mehrkosten abzuziehen.
Auch hier wieder eine vollkommen undurchsichtige Berechnung der einzelnen Tatzeiträume.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.