07-03-2011, 11:14
(07-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: Nachdem ich (im Glauben an die Gerichtigkeit) wegen der Höhe des Trennungsunterhaltes vor´s OLG gezogen bin und dort eines Besseren belehrt wurde (Kittelträger in Rechenlaune) und nun auch noch zu dem m.E. zu hohen TU auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll, erhielt ich in diesen Tagen vom zuständigen Landkreis mit Betreff "Unterhaltszahlungen" ein Schreiben mit einer Erstattungsforderung (SGB II Aufwand) in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend nach dort überweisen soll nach § 33 SGB II.
Was immer auch der Grund für diese Beträge ist, bleibt mir bislang verborgen.
Gewundert hat mich aber, dass meine Ex bzw. Kittelträger bei den Einkunftsangaben diese Summe "vergessen" hat anzugeben.
Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hat meine Ex evtl. gemauschelt oder musste dieses Geld nicht angegeben werden?
Also wenn Du inzwischen den Rückstand gezahlt hast, dann würde ich eine Kopie dessen an die ARGE schicken.
Der Betrag üebrsteigt ja bei weitem noch die Forderung.
ich nehme auch an, dass Deine Ex da gemauschelt hat. Schreib auch rein, was Du an aktuell laufenden Zahlungen leistest. Kann sein, dass Exe sagt, Du zahlst gar nichts
Dann kriegt sie allerdings enorme Probleme
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.