08-03-2011, 13:10
(08-03-2011, 13:05)p schrieb: Die Gerichtskasse darf sich dann mit den anderen Gläubigern bei deinem Insolvenzverwalter anstellen, wenn es schiefgeht.
Also dem Staat/Exe-Anwalt schuldig zu sein/bleiben ist nicht schlimmer als die TU-Schulden? Gilt das auch, wenn ich für paar Jahre (oder länger) woanders gehe?