08-03-2011, 14:29
Ja Beschwere dich beim Gerichtspräsidenten.
Lege deine Arbeitszeit nur nach den Umgangsverpflichtungen die du ja wahr nehmen willst.
Und sag zukünftige Termine bei Gericht ebenfalls ab.
Lege deine Arbeitszeit nur nach den Umgangsverpflichtungen die du ja wahr nehmen willst.
Und sag zukünftige Termine bei Gericht ebenfalls ab.