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Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
#2
Moin,

ich habe etwas Mühe dir zu folgen aber du solltest deine Tochter nach ihrem Geburtstag bitten/auffordern, dir den Titel heraus zu geben.
Danach kann sie nur neuen Unterhalt von dir fordern, wenn sie auch ihre Mutter auffordert und dir ihre Einkommensauskunft zukommen lässt.
Was für JA-Schreiben willst du denn ignorieren?
Solange der Titel existiert musst du ihn bedienen, wenn nicht kann gepfändet werden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten - von beppo - 08-03-2011, 19:34
Verwirkung von Unterhalt - von goere1966 - 28-06-2011, 20:20

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